Grundsätze

Vereinsgrundsätze des TC Rot-Weiß Staufen

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Grundsätze Prävention

a) Verbindliche Leitlinien

Der Verein wird demokratisch geführt, er ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral. Der TC Rot-Weiß Staufen verurteilt jegliche Form von Gewalt und Missbrauch, gleich ob körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen und anderen diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen. 

b) Ehrenkodex, Verhaltensrichtlinien, erweitertes Führungszeugnis

Alle Trainer:innen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden sollen, haben vor Aufnahme der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzuweisen. Sie sowie alle Mitglieder des Vorstands erkennen mit ihrer Unterschrift den vom DOSB ausgearbeiteten Ehrenkodex an und verpflichten sich, entsprechend den dortigen Verhaltensrichtlinien zu handeln. 

c) Ansprechpartner für Kinder- & Jugendschutz, an die sich Kinder, Jugendliche, Betroffene, Eltern – vertraulich – wenden können bei Vorfällen im Verein bzw. bei Verdachtsfällen sind derzeit:

Claudia Boch, Grünmatten 6, 79219 Staufen, Tel.: 07633/9239301 und Heike Berg, Eckart-Ulmann-Str. 11, 79219 Staufen, Tel.: 07633/500637

Ombudsman/ Vermittler bei sonstigen Beschwerden, Meinungsverschiedenheiten, Diskriminierungen etc.: Ra Dr. Eberhard Haaf, Am Strenzleweg 10, 79219 Staufen, Tel.: 07633/50171 

Aktive Mitglieder, Aufnahmeanträge, Mitgliedergewinnung/-bindung

a) Anzahl der aktiven Mitglieder

Hat der Verein eine bestimmte Anzahl aktiver Mitglieder überschritten (z.B. 250), kann eine Aufnahmesperre verhängt und eine Warteliste geführt werden. Eine solche Aufnahmesperre gilt nicht für folgende Personen: Für Jugendliche bis zu zwölf Jahren; Jugendliche mit einem Elternteil, welches bereits aktives Clubmitglied ist; für einen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin von aktiven Clubmitgliedern, oder wenn der Antragsteller eine Verstärkung für eine der Mannschaften ist.

b) Aufnahmebestätigung

Über Aufnahmeanträge (können von der Website des Clubs http://www.tc-rw-staufen.de heruntergeladen werden) entscheiden die Mitglieder des Vorstands schnellstmöglich (z.B. durch Umlaufverfahren). Der Schriftführer bestätigt den Aufnahmeantrag und schickt dem Mitglied einen Willkommensgruß. Im Falle einer Aufnahmesperre informiert der Schriftführer den Antragsteller umgehend über das Bestehen einer Warteliste und den voraussichtlichen Zeitpunkt, zu dem der Vorstand über den Aufnahmeantrag entscheiden wird.

c) Mitgliederbindung

Alle Clubmitglieder, aber insbesondere der Vorstand und Mannschaftsspieler sollten bemüht sein, neue Mitglieder in den Verein zu integrieren und durch entsprechende Angebote (z.B. Einladung zum gemeinsamen Tennisspiel) und Veranstaltungen (z.B. Schleifchenturniere) den Kontakt unter den Mitgliedern zu fördern. 

 

Spielberechtigung, passive Mitglieder, Gäste, Platzbuchungssystem

Einzelheiten zur Spielberechtigung (auch von passiven Mitgliedern und Gästen) sowie zum Platzbuchungssystem finden sich in der diesen Vereinsgrundsätzen beigefügten Platz- und Spielordnung“ (hier als PDF downloaden) 

 

Mannschaften, Verbandsspiele

Für den TC Rot-Weiß Staufen ist die Förderung des Tennissports in Erwachsenen- und Jugendmannschaften wesentlich. Deshalb werden vom Vorstand freiwillige Fördermaßnahmen angestrebt, sofern der finanzielle Rahmen dies zulässt. Über die komplette oder teilweise Umsetzung trifft der Vorstand jährlich im Rahmen der Budgetplanung eine Entscheidung, zu der auch die Mannschaftsführerinnen und -führer gehört werden. 

 

Jugendförderung

Der Verein fördert Jugendliche durch die Organisation von Tennistraining und Tenniscamps durch ausgebildete Trainer in der Sommer- und in der Wintersaison sowie durch die Betreuung der Jugendmannschaften, die an Verbands-Wettspielen teilnehmen. Die Kosten des Trainings werden vom Verein bezuschusst, wobei die Art und Höhe des Zuschusses vom Vorstand jeweils neu festgesetzt werden. 

 

Turniere

a) Clubturniere

Zur Teilnahme an den Clubturnieren sind nur aktive und passive Mitglieder berechtigt. Es kann ein Nenngeld erhoben werden.

b) Nenngelder Erwachsene Nehmen erwachsene Mitglieder an Badischen Meisterschaften, Bezirksmeisterschaften oder Einladungsturnieren des Markgräflerlandes teil, übernimmt der Verein die Nenngelder für maximal vier Teilnehmer in einer Altersklasse, und zwar in der Reihenfolge der jeweiligen Mannschaftsmeldeliste. Ausgenommen sind LK-Turniere.

c) Nenngelder Jugendliche

Bei jugendlichen Mitgliedern übernimmt der Verein die Nenngelder für Turniere, pro Person insgesamt maximal € 75,00 pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen im Turnier für den TC RW-Staufen antreten und ihre Spielergebnisse dem Jugendwart nach Turnierende mitteilen. Über eine finanzielle Förderung von jugendlichen Mitgliedern, die an Förderprogrammen des Verbandes teilnehmen, wird vom Vorstand im Einzelfall entschieden. Eine Erweiterung des Personenkreises, für die Nenngelder übernommen werden können, ist auf Antrag vom Vorstand im Einzelfall zu beschließen. 

 

Ehrungen

Die Silberne Ehrennadel wird für 25 Jahre Mitgliedschaft verliehen. Die Goldene Ehrennadel wird für 50 Jahre Mitgliedschaft verliehen. Mitglieder, die anlässlich ihrer Ehrung terminlich verhindert sind, erhalten ihre Ehrennadel – Urkunde auf dem Postweg.

Über die Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet der Vorstand. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und genießen alle Rechte eines aktiven Mitglieds. 

 

Arbeitseinsatz

Jedes aktive Mitglied ab 16 Jahren (Stichtag 1.1.) hat pro Jahr fünf Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich selbstständig um die Möglichkeit des Arbeitseinsatzes zu bemühen. Allgemeine Arbeitseinsätze werden rechtzeitig angekündigt.

Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde haben Jugendliche von 16 bis 18 Jahren (Stichtag 1.1.) ersatzweise € 5,00, Erwachsene € 12,50 zu bezahlen.

Als Arbeitseinsatz gelten:

Arbeiten im Rahmen der Frühjahrsaufbereitung sowie der Schließung der Plätze im Herbst, Instandsetzungsarbeiten, Arbeiten der baulichen Veränderung, Pflege der Anlage, Verschönerungsarbeiten, Betreuung von Jugendmannschaften, Durchführung von Clubaktivitäten, Vorstandstätigkeit. Das Ableisten von Arbeitsstunden zugunsten Dritter ist zulässig. 

 

Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder

Die Zuständigkeit- und Tätigkeitsbereiche der einzelnen Mitglieder des Vorstandes werden durch den Gesamtvorstand festgelegt und näher präzisiert. 

Beschlossen vom Vorstand des TC Rot-Weiß Staufen im Mai 2021.