Platz- und Spielordnung

Platz- und Spielordnung des TC Rot-Weiß Staufen

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1. Spielberechtigung

1.1 Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des TC Rot-Weiß Staufen e.V., sofern sie den fälligen Jahresbeitrag entrichtet haben.

1.2 Alle Mannschaften haben grundsätzlich Anspruch auf einen festgelegten Trainingstermin und einen reservierten Platz (bei Doppelspiel-Verbot z.B. in Pandemiezeiten: 2 Plätze). Die Platzreservierung für das Mannschaftstraining einschließlich Jugendtraining sowie für Verbandsrundenspiele oder Club-turniere werden vom Sportwart bzw. Jugendwart in das digitale Platzbuchungs-system eingepflegt.

1.3 Passive Mitglieder dürfen nur maximal 3-mal pro Saison auf der Anlage kostenfrei spielen. Bei Verstoß gegen diese Regelung wird automatisch der Jahresbeitrag für aktive Mitglieder fällig (wobei der bereits bezahlte Beitrag für passive Mitglieder angerechnet wird).

1.4 Kinder unter 14 Jahren können die Clubanlage als Gäste jugendlicher (ab 14 Jahren) oder erwachsener aktiver Mitglieder des TC Rot-Weiß Staufen ebenfalls 3-mal kostenfrei nutzen.

1.5 Jugendliche, die Mitglied in einem Verein des Bezirks 3 des Badischen Tennisverbands sind, können mit aktiven Jugendmitgliedern des TC Rot-Weiß Staufen spielen, ohne eine Gästegebühr entrichten zu müssen.

1.6 Im Übrigen gelten für Gäste/Nichtmitglieder folgende Regelungen:

1.6.1 Gäste, die in Staufen oder im Umkreis von Staufen ständig wohnen, dürfen maximal dreimal im Jahr gegen Entrichtung des Gästebeitrags auf der Anlage spielen. Diese Begrenzung gilt nicht für Personen, die sich nur vorübergehend in Staufen oder im Umkreis von Staufen aufhalten (Feriengäste).

1.6.2 Aktive Mitglieder eines anderen Tennisvereins, die als Mannschaftspieler in einer Spielgemeinschaft mit einer Mannschaft des TC Rot-Weiß Staufen verbunden sind, dürfen ohne Entrichtung einer Gästegebühr und ohne Begrenzung auf lediglich drei Termine auf der Anlage spielen. 

1.6.3 Spielt ein Gast mit einem Mitglied, dann hat das betreffende Mitglied bei der elektronischen Platzreservierung diesen Partner – neben der eigenen Namensangabe – als „Gast“ zu kennzeichnen. Es ist Aufgabe dieses Mitglieds, den fälligen Gästebeitrag vom betreffenden Gast einzuziehen. Nach Ende der Saison werden denjenigen Mitgliedern, die mit Gästen gespielt haben, die angefallenen Gäste-Gebühren in Rechnung gestellt und vom Konto abgebucht.

1.6.4 Wollen zwei Gäste miteinander Einzel, oder vier Gäste miteinander Doppel spielen, ist eine Platzreservierung folgendermaßen möglich: Gastspieler können sich bei Intersport-Haaf, Wettelbrunnerstraße 2 während der Geschäftszeiten einen Platz reservieren. Die fälligen Platzgebühren sind im Voraus zu bezahlen.

1.6.5 Spielen Gäste ohne Beteiligung eines Clubmitglieds, dann beläuft sich die entsprechende Gebühr auf € 14,00 pro Platz und Stunde; spielt der Gast mit einem Mitglied, dann beträgt die Gästegebühr folglich € 7,00 bei Einzelspielen, und bei Doppelspielen € 3,50 pro Gast und Stunde.

2. Platzreservierung

2.1. Die Nutzung eines Platzes ist grundsätzlich nur möglich nach zuvor erfolgter Platz-Reservierung. Diese erfolgt für Mitglieder – über die Website des TC Rot-Weiß Staufen – durch das elektronische Buchungssystem. Jedem Mitglied wird eine digitale Steckkarte zugeordnet, ein Platz ist maximal eine Woche im Voraus buchbar und erst dann wieder erneut zu buchen, wenn der vorangegangene Termin entweder abgespielt, oder gelöscht wurde. Der Platz kann nur unter Eingabe des eigenen Benutzernamens gebucht werden, es müssen der oder die Partner angegeben werden (für ein Einzel der Name des Mitspielers oder die Bezeichnung „Gast“, für ein Doppel die Namen der drei Mitspieler bzw. „Gast“). Mitglieder eines auswärtigen Tennisvereins, die aktiv im Rahmen einer Spielgemeinschaft mit einer Mannschaft des TC Rot-Weiß Staufen spielen, (vgl. 1.5.2), erhalten ebenfalls eine solche digitale Steckkarte, können aber aktiv selbst keinen Platz im Voraus buchen.

2.2 Ist die Online-Platzbuchung aus technischen Gründen nicht möglich, erfolgt die Platzbelegung durch Eintragen in den im Clubhaus ausliegenden Platzbelegungsbögen am betreffenden Tag. Solche händischen Spielplatzein-tragungen können maximal eine halbe Stunde vor Spielbeginn und nur dann vorgenommen werden, wenn mindestens ein Spielpartner vor Ort ist.

3. Spieldauer

3.1. Die Spieldauer für Einzel beträgt 60 Minuten, für Doppel 120 Minuten einschließlich eventuell erforderlicher Bewässerung und Abziehen des Platzes und Kehren der Linien nach dem Spiel.

3.2 Bei starkem Andrang sollten nach Möglichkeit Doppel gespielt werden. Starker Andrang herrscht dann, wenn alle fünf Plätze belegt sind und die Wartezeit länger als 30 Minuten beträgt.

4. Platzordnung

4.1 Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.

4.2 Die (Tennissport-)Kleidung soll angemessen sein; spielen mit nacktem Oberkörper ist nicht zulässig.

4.3 Vor Beginn des Spiels ist der Platz erforderlichenfalls zu wässern. Nach dem Spiel muss der Platz mit den vorhandenen Schleppmatten abgezogen werden. Eventuell vorhandene kleinere Löcher sind umgehend auszubessern, tiefere Löcher und sonstige Beschädigungen sind dem Platzwart oder einem Vorstandsmitglied zu melden.

4.4 Balldosen, abgespielte Bälle, leere Getränkeflaschen oder Kunststoff- bzw. Papierverpackungen dürfen nicht auf den Plätzen zurückgelassen werden.

4.5 Alle Spieler sind zum sportlichen Verhalten verpflichtet. Schläger werfen, ständige laute Zwischenrufe oder Schimpfen in einer Lautstärke, die das Spiel auf den benachbarten Plätzen beeinträchtigt, sind zu unterlassen.

5. Clubhaus und Anlage

5.1. Die Clubhausräumlichkeiten einschließlich Umkleidekabinen/Sanitärräume dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden, es sei denn, es wurden zuvor vorrätige Pantoffeln über die Schuhe gestreift. Im Übrigen sind die Umkleideräume, insbesondere die Nassräume und Toiletten, so zu verlassen, wie man sie selbst anzutreten wünscht.

5.2 Ist der Clubwirt/ die Clubwirtin nicht anwesend, dann sind Art und Anzahl entnommener Getränke auf der für jedes Mitglied geführten Karteikarte unter Angabe des Datums einzutragen. Der jeweilige Ausgleich der diesbezüglich anfallenden Kosten ist unaufgefordert und zeitnah vorzunehmen.

5.3 Beim Verlassen der Anlage sind sowohl die Türen des Clubhauses und der Umkleidekabinen, als auch das Außentor zu verschließen, wenn sich keine weiteren Personen auf der Anlage befinden.

5.4 Der Verein lehnt jede Haftung für auf den Plätzen, in den Umkleideräumen, auf der Terrasse oder im Clubhaus abhandengekommene oder liegengebliebene persönliche Gegenstände ab. Mitglieder und Gäste sind grundsätzlich für ihre Wertsachen selber verantwortlich.

5.5 Die Clubmitglieder haften nicht nur für alle von ihnen selbst am Clubeigentum verursachten Schäden, sondern auch für solche Schäden, die von deren Angehörigen oder Gästen verursacht wurden. Der Club haftet nicht für Beschädigungen an auf dem Clubgelände abgestellten Kraftfahrzeugen, Fahr-und Motorrädern.

5.6 Die Mitglieder des Vorstands sowie der Platzwart und darüber hinaus ggf. vom Vorstand hierzu weitere autorisierte Personen sind berechtigt, die ordnungsgemäße Einhaltung dieser Platz- und Spielordnung zu kontrollieren und unter Umständen auch in den Spielbetrieb einzugreifen. Entsprechenden Anordnungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen oder gröbliche Verletzungen der Bestimmungen in dieser Platz- und Spielordnung können seitens eines Vorstandsmitglieds entweder mit einem sofortigen Platzverbot (Ausüben des Hausrechts), oder seitens des Gesamtvorstands mit einem zeitlich befristeten Spielverbot geahndet werden.

6. Vorstands-Änderungsvorbehalt

Einzelne Parameter im Platzbuchungssystem wie z.B. Anzahl der Buchungstage im Voraus, Spieldauer von Einzel und Doppel, Anzahl der Steckkarten, oder aber auch Zuweisung der Anzahl von Plätzen bei Mannschaftstraining (z.B. aus pandemie-bedingtem Anlass bei Doppelspiel-Verbot) können durch einfachen, dann aber per Rundmail allen Mitgliedern mitzuteilenden Vorstandsbeschluss abgeändert werden.

Der Vorstand, im April 2023